Für Hebammen

Das M@dita-Programm ist vom Innovationsfonds gefördert und daher befristet. Ab dem 01.10.2022 können keine weiteren Schwangeren am Programm teilnehmen. Bereits eingeschriebene Schwangere werden weiterhin im M@dita-Programm betreut.
Sie möchten weiterhin zum Erfolg der Studie beitragen? Dann freuen wir uns, wenn Sie – im Sinne der Evaluation – Frauen für die Kontrollgruppe gewinnen. Hier erfahren Sie mehr.
Zusammen entwickeln wir die Versorgung schwangerer Frauen in Schleswig-Holstein weiter
M@dita steht für „Mutterschaftsvorsorge@digital im Team von Anfang an“ und möchte Sie bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit werdenden Müttern unterstützen – unter anderem durch eine speziell entwickelte, digitale Lösung sowie die Vernetzung von medizinischen und sozialen Strukturen.
Mitmachen können alle Hebammen, die ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und/oder Mitglied im Hebammenverband Schleswig-Holstein sind. Grundlage ist ein Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V. Das Versorgungsprogramm selbst richtet sich an Versicherte der AOK NordWest und der Techniker Krankenkasse.
Ihre Vorteile auf einen Blick

Die Rundumversorgung von Schwangeren mit besonderem Betreuungsbedarf im Blick
- Erweiterte Anamnese für die Bedarfs- bzw. Risikoermittlung zu psychosozialen Belastungen, Alkohol, Drogen, Rauchen und zu Ernährungsrisiken.
- Bei Identifikation eines Unterstützungsbedarfs steht eine Übersicht zu passenden Interventionsangeboten im Portal zur Verfügung (Regional- und Onlineangebote aus dem M@dita-Netzwerk Schleswig-Holstein).
- Im Rahmen von M@dita kann jede Schwangere eine persönliche, auf sie abgestimmte Stillberatung wahrnehmen – schon ab der 26. SSW.
- Für den zusätzlichen Betreuungsaufwand der Schwangeren werden Sie durch den Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V automatisiert vergütet.


„Dank der M@dita-App hat meine im Programm eingeschriebene Schwangere alle Infos rund um ihre Schwangerschaft immer zur Hand. Die M@dita-Stillberatung ermöglicht es mir als Hebamme, wichtige Fragen zum Stillen mit ihr bereits in der Schwangerschaft ausführlich zu besprechen. Und auch der werdende Vater freut sich über die Einblicke, die er in ihrer App erhalten kann – insbesondere, wenn er nicht bei allen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen dabei sein kann. Hier bietet ihm die M@dita-App auch Erklärungen zu den Untersuchungen und Tipps zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit.
Ein weiteres Plus: Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im M@dita-Portal unterstützt dabei Schnittstellen in der Schwangerenversorgung zu überwinden. Die transparente Dokumentation sowie Kommunikation im M@dita-Portal gibt Hebamme und Frauenärzt*in im Behandlungsteam die Chance, Schwangere auf Augenhöhe zu begleiten.
Daher möchte ich als erste Vorsitzende des Hebammenverbandes SH allen Hebammen M@dita ans Herz legen, um mit Hilfe dieser innovativen Versorgungsform gemeinsam die Schwangerenversorgung in Schleswig-Holstein zu verbessern.“
Anke Bertram (Leitende Hebamme im M@dita-Programm)
Gemeinsam zum Ziel: Gesunde Mütter, gesunde Babys
Mit dem seit Anfang 2020 über den Innovationsfonds geförderten Programm (mehr Infos hier) möchte M@dita gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, die Früh- und Mangelgeburtenrate zu senken und den Anteil der vier Monate nach der Geburt voll gestillten Kinder zu erhöhen.
Mithilfe einer digitalen Lösung und der systematischen Verknüpfung von medizinischen und sozialen Strukturen sollen neue Impulse für eine zukunftsfähige und interdisziplinär ausgerichtete Schwangerenversorgung entstehen.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Rund um den Selektivvertrag
Was bedeutet der M@dita-Selektivvertrag für meine Regelversorgung?
Durch den M@dita-Selektivvertrag nach § 140a SGB V können Sie Leistungen anbieten und abrechnen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Das bedeutet, dass M@dita ein Add-on zu der Versorgung nach Mutterschafts-Richtlinien darstellt und diese nicht einschränkt. Sowohl Hebammen als auch Frauenärzt*innen, die auch sonst mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, können dem Selektivvertrag beitreten und die zusätzlichen Leistungen erbringen und abrechnen.
Rund um das M@dita-Programm
Wobei erleichtert das M@dita-Programm meine Arbeit?
Das Programm unterstützt Ihre Arbeit auf verschiedenen Wegen:
- Durch eine Nachrichtenfunktion im M@dita-Portal wird die Kommunikation zwischen Hebammen und Frauenärzt*innen erleichtert.
- Sie erhalten eine strukturierte Übersicht zu regionalen Unterstützungsangeboten für Schwangere in einer von uns erstellten Datenbank.
- Mit dem integrierten digitalen Fragebogen zur Risikoanamnese von lebensstilbezogenen Risiken haben Sie alle wichtigen Fragen im Blick und können die Antworten direkt festhalten und dokumentieren.
- Eine im M@dita-Programm inkludierte kostenfreie Fortbildung in motivierender Gesprächsführung erleichtert auch außerhalb von M@dita die Kommunikation mit ihren Patientinnen. Sofern Sie keinen Nachweis über die Teilnahme einer ähnlichen Fortbildung haben, ist die Teilnahme verpflichtend. Sie können sich dafür acht Unterrichtseinheiten in den Bereichen „Berufspädagogische Fortbildung“ oder „Methodenkompetenz“ verbuchen.
- M@dita unterstützt Sie bei der Terminabstimmung mit den Schwangeren.
- Die Abrechnung Ihrer Leistungen im Rahmen des M@dita-Programms erfolgt automatisiert per Klick.
- Sie werden im Rahmen der technischen Einweisung in das M@dita-Portal auf die Arbeit mit einem digitalen Mutterpass vorbereitet. Sie können sich für die Teilnahme zwei Unterrichtseinheiten im Bereich Methodenkompetenz anrechnen.
Kann eine Schwangere am M@dita-Programm teilnehmen, wenn sie nicht in Schleswig-Holstein wohnt?
Ja, die Schwangere kann teilnehmen, wenn sie bei der AOK NordWest oder der Techniker Krankenkasse versichert ist und von einer/m M@dita-Partner*in (Frauenärzt*in und/oder Hebamme) betreut wird.
Kann eine Schwangere im M@dita-Programm auch nur durch eine Hebamme ODER Frauenärzt*in betreut werden?
Ja, Sie können alle Leistungen auch alleine abrechnen (einzige Ausnahme ist die Komplettierung des Teams). Die teilnehmende Hebamme oder die/der teilnehmende Frauenärzt*in sollte dann alle Daten aus dem Mutterpass in den digitalen Mutterpass übertragen.
Wie funktioniert die Abrechnung im M@dita-Programm?
Bei der Nutzung des M@dita-Portals werden die erbrachten Leistungen automatisch erfasst und quartalsweise abgerechnet. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt über die Ärztegenossenschaft Nord eG.
Rund um das M@dita-Portal
Ist M@dita eine DIGA oder ein Medizinprodukt?
Nein, M@dita ist keine DIGA und kein Medizinprodukt. Es handelt sich um ein vom G-BA gefördertes Innovationsprojekt. Die neue Versorgungsform hat das Ziel, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der Kinder zu erhöhen, die vier Monate nach der Geburt voll gestillt werden. Auch M@dita hat einen digitalen Anteil – das M@dita-Portal und die M@dita-App. Das M@dita-Portal, in dem Sie als Frauenärzt*in oder Hebamme arbeiten, ist webbasiert. Sie benötigen dazu keine eigene Software.
Kann das M@dita-Portal Diagnosen feststellen oder Therapieentscheidungen treffen?
Nein. Das M@dita-Portal stellt keine Diagnosen fest und trifft keine Therapieentscheidungen. Es dient der Dokumentation im digitalen Mutterpass, der Kommunikation zwischen Hebamme und Frauenärzt*in, beinhaltet eine Anamnese mit digitalem Fragebogen und unterstützt teilnehmende Hebammen und Frauenärzt*innen durch den Zugriff auf eine Datenbank, die regionale Unterstützungsangebote und Onlineprogramme für Schwangere zu den Risikofaktoren Rauchen, Alkohol, Drogen, Ernährung und psychosoziale Belastungen enthält.
Haben die Krankenkassen Einsicht in das M@dita-Portal?
Nein, die Krankenkassen haben keine Einsicht in das M@dita-Portal. Sie können ausschließlich die Abrechnungsdaten sehen. Weitere Spezifikationen können Sie dem Datenflusskonzept entnehmen. Siehe hier „Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V“ Anlage 10.
Wie lange ist der Registrierungslink gültig?
Aus Sicherheitsgründen läuft der Registrierungslink nach 24 Stunden ab. Bei Bedarf können Sie jederzeit einen neuen Registrierungslink beantragen. Wenden Sie sich dazu an unsere Supporthotline oder schreiben uns eine E-Mail. Sie erreichen uns werktags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 040-2262114980 oder per E-Mail unter info@madita.online.
Rund um die Evaluation (Kontrollgruppe)
Warum gibt es eine Kontrollgruppe?
Wir brauchen eine Kontrollgruppe, um die Effekte des M@dita-Programms wissenschaftlich evaluieren zu können. Die Frauen werden vier Monate nach der Geburt im Rahmen einer 10-minütigen Online-Befragung zu Themen rund um die Schwangerschaft und die Ernährung ihres Kindes befragt.
Wer kann an der Kontrollgruppe teilnehmen?
Teilnehmen können Frauen in Schleswig-Holstein, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Bedingung ist allerdings, dass sie nicht im M@dita-Programm eingeschrieben sind.
Wie läuft die Anmeldung zur Kontrollgruppe ab?
Füllen Sie das Formular zur Aufwandsentschädigung aus. Anschließend stellen wir Ihnen ein Informationsschreiben mit einem individuellen QR-Code zur Verfügung, das die Frauen über die Kontrollgruppe informiert. Sie sprechen Schwangere oder Wöchnerinnen bis vier Monate nach der Geburt auf die Online-Befragung an und lassen sie bei Interesse den QR-Code, der als „Eintrittskarte“ zur Online-Befragung dient, mit dem Smartphone abscannen. Die Interessierte gelangt zur Anmeldung zur Online-Befragung und trägt hier den tatsächlichen oder voraussichtlichen Geburtstermin ein. Vier Monate nach dem in der Anmeldung angegebenen Geburtstermin erhält sie den Zugangslink zur Befragung per E-Mail. Sobald sich eine Teilnehmerin für die Online-Befragung angemeldet hat, erhalten Sie 2€ als Aufwandsentschädigung – die Abrechnung erfolgt automatisiert quartalsweise auf das von Ihnen im Formular angegebene Konto. Die Teilnehmerin erhält als Dankeschön einen Wunschgutschein in Höhe von 10 €. Weitere Informationen zur Kontrollgruppe finden Sie hier.
Kontaktieren Sie mich gerne!

Merret Scheunemann
Programmmanagerin
Ansprechpartnerin für Hebammen
Mobil: +49 159 04835723
Telefon: 040 22621149-80
E-Mail: m.scheunemann@madita.online